Nicht zuletzt durch die aktuellen politischen Diskussionen sowie der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit ist das Steuerstrafrecht mehr in den Fokus gerückt.

Gleichwohl ist das Thema für uns nicht neu. Selbstanzeigen aufgrund CD-Ankäufe mögen in der Presse herausgestellt worden sein. Dies kann den Anschein erwecken, dass stets Privatpersonen betroffen sind. Jedoch kann – teilweise zunächst unbemerkt- die Beträge im unternehmerischen Bereich deutlich höher sein. Durch Systematische Unschärfen oder fehlenden Kontrollsystemen kann im fortlaufenden Betrieb erhebliche Beträge zusammenkommen.

Wir prüfen Systematisch Ihre Systeme und Vorgänge. Sollte es einen Anlass geben, zeigen wir Ihnen mögliche Wege auf.